Anfallende Kosten

Vor der Tätigkeitsaufnahme informieren wir Sie selbstverständlich über die anfallenden Kosten. Dies ermöglicht Ihnen das denkbare Kostenrisiko realistisch abzuschätzen. Die folgende Darstellung soll Ihnen einen kurzen Überblick über die Gestaltung der Vergütung ermöglichen:

Sie haben die Möglichkeit mit uns eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Deren Inhalt kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder die Vergütung für jede Zeitstunde sein, in der wir uns mit der Bearbeitung und Lösung Ihres individuellen juristischen Problems beschäftigen.

Andernfalls werden anwaltliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 01.Juli 2006 in Verbindung mit der Vergütungsverordnung (VV) unter Zugrundelegung des einzelfallbezogenen Gegenstandswerts berechnet. Die einzelnen Gebühren richten sich nach der tatsächlich durchgeführten Tätigkeit.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so werden die Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ob die von Ihnen gewünschte juristische Leistung tatsächlich von der Rechtsschutzversicherung bezahlt wird, können Sie direkt bei Ihrem Rechtsschutzversicherer erfragen. Sie haben den Anspruch, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens mit der Bearbeitung des juristischen Problems zu beauftragen und sind nicht an die Vorschläge der Rechtsschutzversicherung gebunden.

Sollten Sie Fragen zu der Vergütung haben und diese zunächst unverbindlich vor einer Beauftragung klären wollen, so biete ich Ihnen die Möglichkeit, dies über das Kontaktformular per e-mail oder eine persönliche Kontaktaufnahme zu erledigen.